Bianca Schrittwieser, Arbeitsrechtsexpertin
Bianca Schrittwieser, Arbeitsrechtsexpertin © Lisi Specht

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Falls Sie im Job diskriminiert werden, wenden Sie sich an uns. Die AK Expert:innen setzen Ihr Recht auf Gleichstellung in der Arbeitswelt durch. 

Brauchen Sie Hilfe?

  • Für alle Fälle in der Arbeitswelt können Sie sich an die AK Wien Expert:innen wenden.

  • Prüfung: Wurde das Gleichbehandlungsgesetz verletzt? Wurden andere Bestimmungen im Arbeitsrecht verletzt? Das weitere Vorgehen wird mit der:m Arbeitnehmer:in genau besprochen. 

  • In Absprache mit dem:der Arbeitnehmer:in: Die AK Expert:innen setzen ein Schreiben an Ihr Unternehmen auf mit der Aufforderung, die Diskriminierung abzustellen und allenfalls mit einer Schadenersatzforderung. Viele Fälle können außergerichtlich gelöst werden! 

  • Gleichbehandlungskommission (GBK): Diese prüft, nachdem ein Antrag gestellt wurde, ob eine Diskriminierung vorliegt. Das Verfahren ist niederschwelllig und kostenlos.  Die Entscheidungen der GBK sind allerdings nur Empfehlungen. Schadenersatzansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz sind bei Gericht geltend zu machen. 

  • Arbeits- und Sozialgericht: Wenn Arbeitgeber:innen auch nach dem Prüfergebnis der GBK nicht einlenken wollen, führt der Rechtsweg weiter vor das Arbeits- und Sozialgericht. 

Wichtig!

Diskriminierung ist in vielen Fällen schwer beweisbar. Vor der Gleichbehandlungskommission und vor Gericht geht es daher um eine Glaubhaftmachung. 

Wir sind für Sie da

Die AK Berater:innen stehen Ihnen montags bis freitags mit Rat und Hilfe am Telefon zur Verfügung.
Persönliche Beratung ist nach Terminvereinbarung möglich. 

ArbeitsrechtTel. +43 1 501 65 1201 E-MailMo - Fr, 8:00 - 15:45 Uhr 

Kontakt

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Wir beraten Sie gern

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Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
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